Hundezüchter wissen – oder sollten wissen – dass sie im Zweifel Gewerbesteuern zahlen müssen.
Dies gilt nicht nur für den „normalen“ Hundezüchter, sondern auch für den Ausbilder von Blindenführhunden, wie der Bundesfinanzhof aktuell in einer von uns hier besprochenen Entscheidung festgestellt hat.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von einem auch auf dieses Gebiet spezialisierten Steuerrechtler beraten.