Mit Hund auf Reisen – Teil 1: Die Reiserücktrittsversicherung

„Mit Hund auf Reisen“ – Unter dieser Überschrift werden wir in loser Abfolge Artikel zu diesem Thema veröffentlichen.

Heute geht es um einen Blindenführhund und die Reiserücktrittsversicherung.

In Reiserücktrittsversicherungen ist in der Regel vereinbart, dass z.B. beim Bruch einer Prothese der Reiseteilnehmer die Reise absagen und den Reisepreis über die Reiserücktrittsversicherung erstattet erhält.

Was aber in der Regel in den Bedingungen der Versicherer nicht vereinbart ist: Eine Eintrittspflicht für den Fall, dass ein blinder Reiseteilnehmer, dessen Blindenführhund reiseunfähig erkrankt ist.

Das Amtsgericht München hat nun in eben einem solchen Fall, in dem der Blindenführhund aufgrund epileptische Anfälle nicht flugfähig war, entschieden, dass die Reiserücktrittsversicherung nicht eintrittspflichtig sei, weil ein solcher Fall in den Vertragsbedingungen nicht geregelt sei und eine explizite Regelung Voraussetzung für eine Erstattung seien. Wir haben über den konkreten Fall hier berichtet.

Diese Problematik sollte jeder auf einen Blindenführhund angewiesener Reisende bedenken.

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