Trennung von Herrchen und Frauchen

Was passiert mit dem Hund, wenn sich Herrchen und Frauchen trennen?

Steht wirklich beweisbar fest, dass nur einer der beiden (ehemaligen) Partner Halter und Eigentümer ist, ist es grundsätzlich klar, wer den Hund mitnehmen darf.

Problematisch wird es, wenn es sich z.B. um eine „gemeinsame“ „Anschaffung“ handelt.

Das Oberlandesgericht Nürnberg (wir haben hier ausführlich berichtet) hat z.B. neulich im Rahmen einer Ehescheidung ausgeurteilt, dass es sich auch bei Hunden um Haushaltsgegenstände handelt. Es sei bei der Zuweisung zu dem einen oder anderen Ex-Partner aber das Affektionsinteresse der Beteiligten, die praktizierte Sorge für das Tier und Gesichtspunkte des Tierschutzes – insbesondere die Versorgung und Betreuung des Tieres, aber auch das Zusammenleben mehrerer Tiere in einem Rudel – zu berücksichtigen.

Eine gute Entscheidung, aber zum Einen weiss niemand, ob jedes Gericht so urteilen würde und zum Anderen ist immer die Frage, ob man all das beweisen kann, was das Oberlandesgericht Nürnberg seiner Entscheidung zugrundegelegt hat.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie immer von vornherein untereinander nachweisbar klar, wem das Haustier gehört! Das ist für alle Beteiligten – einschließlich des Tieres – genauso wichtig wie ein Ehevertrag bei Eheleuten.

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