Benötige ich eine Haftpflichtversicherung für meinen Hund?

Gemäß § 833 BGB haftet ein Tierhalter wie folgt:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Der liebste und zutraulichste Hund kann einmal beissen – warum auch immer. Oder er kann auf andere Art und Weise einen Schaden verursachen.

Die Folgekosten können erheblich sein (Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten sind nur ein Teil der möglichen Kosten.

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Nehmen wir einmal ein Extrem, was aber nicht abwegig ist: Der Hund rennt auf die Strasse vor einen Tanklaster und dieser brettert deswegen in ein Haus. Können Sie diesen Schaden aus der Portokasse zahlen?

Abschliessend sei natürlich noch darauf hingewiesen, dass – je nach Bundesland – eine Haftpflichtversicherung für gewisse Hunde abgeschlossen werden muss.

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