Es gibt nicht wenige Fälle, in denen Hundehaltern die Hundehaltung zu Recht untersagt wird.
Ebenso gibt es aber Fälle, in denen die Behörde völlig aus dem Ruder läuft und voreilig ein Hundehaltungsverbot ausspricht und die Hunde über viele Jahre – im konkreten Fall dank der Gemeinde K. (nicht die Stadt Köln) einer der Hunde geschlagene sechs Jahre – vom Halter getrennt wurde.
Und er konnte erst durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu seinen Haltern zurückkehren. Die im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens schon zuvor an die Halter zurückgegebenen Hunde dürfen nun dauerhaft bei ihren Haltern bleiben.
Die vollständige Entscheidung haben wir hier veröffentlicht.
Warum man sich, was natürlich immer ausführlich abgewogen werden muss, durchaus erfolgreich wehren kann und dann auch sollte, sei anhand von folgendem Ablauf der Ereignisse dargestellt:
Das Schicksal der Hunde während des Rechtstreits vor dem Verwaltungsgericht:
- Einer der fünf Hunde, der Rüde „R.“ wurde von den Haltern an eine Person abgeben, die gefährliche Hunde halten darf.
- Der Rüde „T.“ ist während des Rechtsstreits verstorben.
- Die Hündinnen „G 1“ und „G 2“ durften aufgrund eines erfolgreichen Eilverfahrens nach mehreren Jahren unter Auflagen zunächst zu den Hundehaltern zurückkehren.
- Der Rüde „S.“ wurde von den Klägern für die Zeit des Prozesses in einer Tierpension untergebracht, damit er nicht in einem Tierheim vor sich hinvegetieren musste.
Die verschiedenen Prozesse:
- Ein gegen einen der Hundehalter, den Kläger zu 1), eingeleitetes Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist nach einer umfangreichen Beweisaufnahme (u.a. durch Gutachten eines Rechtsmediziners und eines DNA-Sachverständigen) durch Freispruch rechtskräftig beendet worden.
- Die angeblich geschädigte Zeugin D. hat ihre Zivilklage auf Schmerzensgeld nach Erhalt der Klageerwiderung zurückgenommen.
- Nichtsdestotrotz blieb die Zeugin D. bei ihren Behauptungen und das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage gegen die Hundehaltungsuntersagung trotz allem nicht statt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Folge die Berufung gegen die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zugelassen und im Anschluß der Berufung auch stattgegeben. Da hat es der Gemeinde K. auch nicht geholfen, dass sie nach Zulassung der Berufung eine Rechtsanwaltskanzlei mit ihrer Vertretung beauftragt und damit noch mehr Geld verschleudert hat.
Fazit:
Kämpfen kann sich lohnen! Kontaktieren Sie auf Hunderecht spezialisierte Rechtsanwälte!