Wenn Sie einen sogenannten „Kampfhund“ oder „Listenhund“ halten, müssen Sie beachten, dass Sie im Zweifel – je nach der örtlichen Satzung – eine erhöhte Hundesteuer zahlen müssen.
Beachten Sie daher die örtlichen Vorschriften!
Ob die konkrete Satzung einer rechtlichen Überprüfung standhält, ist im Zweifel überprüfungswürdig. Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit gewisse Grenzen gesetzt. Hierüber hatten wir hier berichtet.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, sollten Sie sich bei uns melden, ehe Sie vehemente Probleme bekommen.