… das ist eine Aussage, die man häufig hört, die sich aber leider oft als wertlos erweist.
Was sind denn „alle Papiere“?
Ein seriöser Züchter übergibt Ihnen insbesondere:
- den EU-Heimtierausweis, der auch die bis dahin erforderlichen Impfungen ausweist,
- das Wurfabnahmeprotokoll (in Kopie, Einsichtnahme in das Original ist sinnvoll),
- die Ahnentafel (je nach Zuchtverband kann die Fertigung einige Zeit nach der Übergabe des Hundes liegen, so dass die Übergabe nicht direkt mit der Übergabe des Hundes möglich ist).
Dass ein Kaufvertrag über einen Hund – ob einen Welpen, einen älteren Hund oder einen aus dem Tierschutz – schriftlich geschlossen werden sollte, ist nur anzuraten.
Aufgrund der Streitigkeiten, die nach dem Kauf eines Hundes mittlerweile auftreten (seien es erhebliche Behandlungskosten aufgrund eventueller Zuchtfehler etc.), und der gegebenenfalls erheblichen Kosten, die aufgrund von Operationen etc. entstehen können, kann sowohl Käufern als auch Züchtern nur angeraten werden, zuvor den Vertrag von einem auf Hunderecht spezialisierten Rechtsanwalt, z.B. die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlosser Rechtsanwälte, überprüfen zu lassen.